feistritz-bleiburg

Kärntner Heizkostenzuschuss 2024/2025

Die Antragsstellung zum Kärntner Heizkostenzuschuss ist zwischen 01. Oktober 2024 und 31. März 2025 möglich.

Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie aus der Anlage.

Die aktuellen Einkommensnachweise  sind bei der Antragsstellung vollständig vorzulegen.

Seite /