Kärntner Heizkostenzuschuss 2024/2025
Die Antragsstellung zum Kärntner Heizkostenzuschuss ist zwischen 01. Oktober 2024 und 31. März 2025 möglich.
Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie aus der Anlage.
Die aktuellen Einkommensnachweise sind bei der Antragsstellung vollständig vorzulegen.