1. Antragstellung Beihilfe bei Katastrophenschäden (aus Mitteln des Kärntner Nothilfswerkes)
Frist für die Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Katastrophenschadens in dem Gemeindeamt, in dessen Bereich sich der Schaden ereignet hat.
2. Antragsformular für Soforthilfe - Katastrophe 2023 (aus Mitteln des Sozialreferates - Land Kärnten)
Dieses Formular ist von den betroffenen Bürger/innen, die von Schäden der aktuellen Katastrophe betroffen sind und um Hilfe ansuchen, ausfüllen und mit einer entsprechenden (Foto)dokumentation an die Gemeinde zu retournieren.
3. Antragsformular für Soforthilfe - Unwetterkatastrophe (Caritas Kärnten) - SCHÄDEN AB 5.000 €
Das ausgefüllte Formular ist am Gemeindeamt abzugeben.
4. Antragsformular für Überbrückungsbeihilfe (Österreich hilft Österreich)