Kärntner Heizzuschuss 2023/24

Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 29. März 2024 ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

Die Einkommensgrenzen sowie die mitzubringenden Nachweise entnehmen Sie den angehängten Richtlinien.

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