Finanzen
2025
2024
1. Nachtragsvoranschlag 2024
Verwendung des Zweckzuschusses (Finanzierung Gebührenbremse)
Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Richtlinie der Kärntner Landesregierung vom 07.12.2023, Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse (BGBI. I Nr. 122/2023), die Verwendung der Mittel des Zweckzuschusses in Höhe von € 36.425,00 zur Gänze für den "Betrieb Müllbeseitigung" bestimmt.