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Finanzen

2025

2024

2.Nachtragsvoranschlag 2024

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Voranschlag 2024

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Verwendung des Zweckzuschusses (Finanzierung Gebührenbremse)

Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Richtlinie der Kärntner Landesregierung vom 07.12.2023, Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse (BGBI. I Nr. 122/2023), die Verwendung der Mittel des Zweckzuschusses in Höhe von € 36.425,00 zur Gänze für den "Betrieb Müllbeseitigung" bestimmt.