Was kostet wieviel?
Abfallwirtschaft – Müllabfuhr (Rest- und Biomüll)
exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
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Müllsack (60-Liter) | 4,18 € | 4,60 € inkl. Entleerung |
Mülltonne (80-Liter) | 7,56 € je 4-wö Entleerung | 8,32 € |
Mülltonne (120-Liter) | 9,72 € je 4-wö Entleerung | 10,69 € |
Mülltonne (240 Liter) | 16,60 € je 4-wö Entleerung | 18,25 € |
Müllcontainer (1.100 Liter) | 61,16 € je 2-wö Entleerung | 67,28 € |
Bio-Tonne (80-Liter) | 4,32 € je Entleerung | 4,75 € |
Bio-Tonne (120-Liter) | 5,40 € je Entleerung | 5,94 € |
Bio-Tonne (240-Liter) | 9,33 € je Entleerung | 10,26 € |
Abwasserbeseitigung - Kanalgebühren
exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
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Kanalanschlussgebühr | 2312,32 € je Bewertungseinheit | 2543,55 € |
Kanalbenützungsgebühr | 1,30 € / m3 Wasserverbrauch | 1,43 € |
Kanalbereitstellungsgebühr | 75,37 € je Bewertungseinheit/Jahr | 82,91 € |
Friedhof - Hallengebühren
exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
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Friedhofshallenbenützungsgebühr | 90,91 € | 100,00 € |
Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch die Vervielfachung des Grundsteuermessbetrages, der im Einheitswertbescheid des Finanzamtes festgelegt wird, mit dem obigen Hebesatz. Die Festsetzung der Höhe des Hebesatzes (500 v.H. des Messbetrages) erfolgte mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.03.1992.
Kindergartenbeitrag
exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
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Kindergartenbeitrag ganztags | 68,81 € je Kind monatlich | 75,70 € |
Verpflegung | - | 60,00 € je Kind monatlich |
Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg begründen, beträgt der Beitrag € 129,70
exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
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Kindergartenbeitrag halbtags ohne Mittagessen | 54,00 € je Kind monatlich | 59,40 € |
Verpflegung | - | 60,00 € je Kind monatlich |
Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg begründen, beträgt der Beitrag € 86,50
Tourismusabgabe
inkl. MWSt | |
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Ortstaxe bzw. Kurtaxe | 1,60 € je Person und Nächtigung |
Nächtigungstaxe | 0,60 € je Person und Nächtigung |
Das Aufkommen an Ortstaxen dient zur Deckung des Aufwandes für die örtliche Tourismusförderung. Festgelegt mit Verordnung des Gemeinderates vom 19.11.2015
Die Nächtigungstaxe stellt eine Landesabgabe dar.Zur Entrichtung der Nächtigungstaxe sind alle Personen verpflichtet, die sich im Gemeindegebiet, ohne dort einen Hauptwohnsitz zu haben, aufhalten und in gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben, in Privatunterkünften oder Campingplätzen nächtigen.
Wasserversorgungsgebühren
exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
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Wasseranschlussbeitrag | 1718,19 € je Bewertungseinheit | 1890,00 € |
Wasserbenützungsgebühr | 0,91 € je m3 bezogenen Wasser | 1,07 € je m3 bezogenen Wasser |
Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage Feistritz ob Bleiburg wird ein Wasseranschlussbeitrag ausgeschrieben. Der Beitragssatz gilt auch für allfällige Ergänzungs- und Nachtragsbeiträge und wurde zuletzt mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.06.2012 mit Wirksamkeit vom 01.09.2012festgesetzt.Als Berechnungsgrundlage werden die gemäß den Bestimmungen des Gemeindewasserversorgungsgesetzes ermittelten Bewertungseinheiten herangezogen.
Als Berechnungsgrundlage wird die mittels Wasserzähler ermittelte Wasserbezugsmenge herangezogen.
Die Höhe der Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der bezogenen Wassermenge in Kubikmeter mit dem Gebührensatz, welcher zuletzt mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.06.2012 mit Wirksamkeit vom 01.09.2012 festgesetzt wurde.
Bustransfer (Volksschule)
exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
Bustransfergebühr | 16,36 € je Bewertungseinheit | 18,00 € |
Hundeabgabe
Pro Hund ist eine jährliche Abgabe von € 10,90 zu entrichten. Zusätzlich kommt eine einmalige Gebühr von € 2,10 für die Hundemarke hinzu.