Gebühren, Abgaben & Tarife

Was kostet wieviel?

  exkl. MWSt inkl. MWSt
Müllsack (60-Liter) 4,18 € 4,60 € inkl. Entleerung
Mülltonne (80-Liter) 7,56 € je 4-wö Entleerung 8,32 €
Mülltonne (120-Liter) 9,72 € je 4-wö Entleerung 10,69 €
Mülltonne (240 Liter) 16,60 € je 4-wö Entleerung 18,25 €
Müllcontainer (1.100 Liter) 61,16 € je 2-wö Entleerung 67,28 €
Bio-Tonne (80-Liter) 4,32 € je Entleerung 4,75 €
Bio-Tonne (120-Liter) 5,40 € je Entleerung 5,94 €
Bio-Tonne (240-Liter) 9,33 € je Entleerung 10,26 €

  exkl. MWSt inkl. MWSt
Kanalanschlussgebühr 2312,32 € je Bewertungseinheit 2543,55 €
Kanalbenützungsgebühr 1,30 € / m3 Wasserverbrauch 1,43 €
Kanalbereitstellungsgebühr 75,37 € je Bewertungseinheit/Jahr 82,91 €

  exkl. MWSt inkl. MWSt
Friedhofshallenbenützungsgebühr 90,91 € 100,00 €

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch die Vervielfachung des Grundsteuermessbetrages, der im Einheitswertbescheid des Finanzamtes festgelegt wird, mit dem obigen Hebesatz. Die Festsetzung der Höhe des Hebesatzes (500 v.H. des Messbetrages) erfolgte mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.03.1992.


  exkl. MWSt inkl. MWSt
Kindergartenbeitrag ganztags 68,81 € je Kind monatlich 75,70 €
Verpflegung - 60,00 € je Kind monatlich

Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg begründen, beträgt der Beitrag € 129,70


exkl. MWSt   inkl. MWSt
Kindergartenbeitrag halbtags ohne Mittagessen 54,00 € je Kind monatlich 59,40 €
Verpflegung - 60,00 € je Kind monatlich

Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg begründen, beträgt der Beitrag € 86,50

 


  inkl. MWSt
Ortstaxe bzw. Kurtaxe 1,60 € je Person und Nächtigung
Nächtigungstaxe 0,60 € je Person und Nächtigung

Das Aufkommen an Ortstaxen dient zur Deckung des Aufwandes für die örtliche Tourismusförderung. Festgelegt mit Verordnung des Gemeinderates vom 19.11.2015

Die Nächtigungstaxe stellt eine Landesabgabe dar.Zur Entrichtung der Nächtigungstaxe sind alle Personen verpflichtet, die sich im Gemeindegebiet, ohne dort einen Hauptwohnsitz zu haben, aufhalten und in gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben, in Privatunterkünften oder Campingplätzen nächtigen.


  exkl. MWSt inkl. MWSt
Wasseranschlussbeitrag 1718,19 € je Bewertungseinheit 1890,00 €
     
Wasserbenützungsgebühr 0,91 € je m3 bezogenen Wasser 1,07 € je m3 bezogenen Wasser

Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage Feistritz ob Bleiburg wird ein Wasseranschlussbeitrag ausgeschrieben. Der Beitragssatz gilt auch für allfällige Ergänzungs- und Nachtragsbeiträge und wurde zuletzt mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.06.2012 mit Wirksamkeit vom 01.09.2012festgesetzt.Als Berechnungsgrundlage werden die gemäß den Bestimmungen des Gemeindewasserversorgungsgesetzes ermittelten Bewertungseinheiten herangezogen.

Als Berechnungsgrundlage wird die mittels Wasserzähler ermittelte Wasserbezugsmenge herangezogen.
Die Höhe der Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der bezogenen Wassermenge in Kubikmeter mit dem Gebührensatz, welcher zuletzt mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.06.2012 mit Wirksamkeit vom 01.09.2012 festgesetzt wurde.


  exkl. MWSt inkl. MWSt
Bustransfergebühr 16,36 € je Bewertungseinheit 18,00 €

Pro Hund ist eine jährliche Abgabe von € 10,90 zu entrichten. Zusätzlich kommt eine einmalige Gebühr von € 2,10 für die Hundemarke hinzu.