Gebühren, Abgaben & Tarife

Was kostet wieviel?

Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg vom 02.05.2023

  inkl. MWSt
Müllsack (60-Liter) 6,40 € je Entleerung
Mülltonne (80-Liter) 12,20 € je Entleerung
Mülltonne (120-Liter) 15,68 € je Entleerung
Mülltonne (240 Liter) 26,75 € je Entleerung
Müllcontainer (1.100 Liter) 98,30 € je Entleerung
Bio-Tonne (80-Liter) 6,97 € je Entleerung
Bio-Tonne (120-Liter) 8,56 € je Entleerung
Bio-Tonne (240-Liter) 14,76 € je Entleerung

  inkl. MWSt
Kanalanschlussgebühr 2543,55 € je Bewertungseinheit
Kanalbenützungsgebühr 1,43 € / m3 Wasserverbrauch
Kanalbereitstellungsgebühr 82,91 € je Bewertungseinheit pro Jahr

  inkl. MWSt
Friedhofshallenbenützungsgebühr 100,00 €

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch die Vervielfachung des Grundsteuermessbetrages, der im Einheitswertbescheid des Finanzamtes festgelegt wird, mit dem obigen Hebesatz. Die Festsetzung der Höhe des Hebesatzes (500 v.H. des Messbetrages) erfolgte mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.03.1992.


Für den Besuch des Kindergartens ist vom Erziehungsberechtigten ein Beitrag zu leisten.

Seitens der Kärntner Landesregierung – Abteilung 6, wird die Bildung und Betreuung Ihres Kindes gefördert, wodurch für Sie Betreuungskosten entfallen.

Folgende Beiträge sind zu leisten:

  • 40 Euro pro Monat für das Mittagessen
  • 20 Euro pro Monat für die gesunde Jause
  • 8 Euro pro Monat/ Betreuungsjahr Kreativbeitrag

Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 15. des Monats zu entrichten.

Die Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragszahlung. Die monatliche Besuchsgebühr ist 11-mal im Jahr zu entrichten und bleibt auch bei Urlaubsaufenthalten aufrecht. Sollte das Kind krankheitsbedingt länger als 14 Tage den Kindergarten nicht besuchen, ist der halbe Beitrag zu leisten (ärztliche Bestätigung).


  inkl. MWSt
Ortstaxe bzw. Kurtaxe 1,60 € je Person und Nächtigung
Nächtigungstaxe 0,70 € je Person und Nächtigung

Das Aufkommen an Ortstaxen dient zur Deckung des Aufwandes für die örtliche Tourismusförderung. Festgelegt mit Verordnung des Gemeinderates vom 19.11.2015

Die Nächtigungstaxe stellt eine Landesabgabe dar.Zur Entrichtung der Nächtigungstaxe sind alle Personen verpflichtet, die sich im Gemeindegebiet, ohne dort einen Hauptwohnsitz zu haben, aufhalten und in gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben, in Privatunterkünften oder Campingplätzen nächtigen.


  inkl. MWSt
Wasseranschlussbeitrag 1890,00 €
Wasserbenützungsgebühr 1,09 € je m3 bezogenen Wasser

Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage Feistritz ob Bleiburg wird ein Wasseranschlussbeitrag ausgeschrieben. Der Beitragssatz gilt auch für allfällige Ergänzungs- und Nachtragsbeiträge und wurde zuletzt mit Verordnung des Gemeinderates vom 26.06.2012 mit Wirksamkeit vom 01.09.2012 festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage werden die gemäß den Bestimmungen des Gemeindewasserversorgungsgesetzes ermittelten Bewertungseinheiten herangezogen.

Als Berechnungsgrundlage wird die mittels Wasserzähler ermittelte Wasserbezugsmenge herangezogen.
Die Höhe der Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der bezogenen Wassermenge in Kubikmeter mit dem Gebührensatz, welcher zuletzt mit Verordnung des Gemeinderates vom 12.07.2021 mit Wirksamkeit vom 01.10.2022 festgesetzt wurde.


  inkl. MWSt
Bustransfergebühr 18,00 € je Bewertungseinheit

Pro Hund ist eine jährliche Abgabe von € 10,90 zu entrichten. Zusätzlich kommt eine einmalige Gebühr von € 4,00 für die Hundemarke hinzu.